Rheindelta

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

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Hunde mit Leine ist erlaubt

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Feuer ist verboten

Ausgenommen sind: die bewilligten Feuerstellen am Badestrand am Rohrspitz und am Rheinspitz, der Mündungsbereich des Alten Rheins, der unmittelbare Nahbereich von Hütten durch die Nutzungsberechtigten sowie die von den Gemeinden im Einvernehmen mit dem Gebietsbetreuer eingerichteten Feuerstellen.

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Abfall entsorgen ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Angeln ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Im Naturschutzgebiet ist das Fischen erlaubt, ausgenommen im Gebiet zwischen dem Fußacher Schutzdamm, der Baustraße am linksseitigen Hochwasserschutzdamm des Rheins und der Querbuhne ("Lagune").