Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Zollernalbkreis |
Fläche | 39,13ha |
Gründungsjahr | 1986 |
IUCN Kategorie | IV |
DtP ID | 46f6fc0c-cf91-48b2-9755-e71a741ed0e6 |
Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
Es ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu befahren
Es ist verboten das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu befahren
neu aufzuforsten oder auf andere Weise Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Nicht besonders geschützte wildwachsende Pflanzen dürfen zur Gestaltung des Fronleichnamfestes für nichtgewerbliche Zwecke gesammelt werden
3. Dezember 1986