Riedhölzle und Jagstaue

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze vom 01. Februar bis 30. Juni

Insbesondere ist verboten: die engere Schutzzone in der Zeit vom 1. Februar bis 30. Juni jeden Jahres zu betreten.

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

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Bespannte Fahrzeuge ist verboten

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Insbesondere ist verboten: die neu angelegten Wege zwischen den Abschrankungen auf Flst. Nr. 851 und FIst. Nr. 862 im Hangwald zu befahren.

Wasseraktivitäten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze vom 15. Januar bis 31. Juli

Insbesondere ist verboten: mit motorbetriebenen oder gewerblich vermieteten Fahrzeugen in der Zeit vom 15. Januar bis 31. Juli jeden Jahres die im Naturschutzgebiet liegenden Gewässer zu befahren.

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze vom 15. Januar bis 31. Juli

Insbesondere ist verboten: mit Fahrzeugen die im Naturschutzgebiet liegenden Gewässer in der Zeit vom 15. Januar bis 3 1. Juli jeden Jahres in größeren Gruppen (mehr als sechs Boote) oder die Flußränder, Buchten und Stillwasserflächen zu befahren sowie anzulanden.

Aufenthaltsaktivitäten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Zelten ist verboten

Generelles Verhalten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

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Fotografieren/Filmen ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Insbesondere ist verboten: in der engeren Schutzzone zu fotografieren oder filmen.

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Feuer ist verboten