Roschbach

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist verboten

vom 15. Mai bis 30. September

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Betreten abseits der Wege ist verboten

vom 01. Oktober bis 14. Mai

die Feuchtbereiche (Quellhorizonte, Tümpel, Schachtelhalmstandorte) dürfen nicht betreten werden

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist verboten

vom 01. Oktober bis 14. Mai

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

vom 01. Oktober bis 14. Mai

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

vom 01. Oktober bis 14. Mai

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

vom 01. Oktober bis 14. Mai

Generelles Verhalten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

vom 01. Oktober bis 14. Mai

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Abfall entsorgen ist verboten

vom 01. Oktober bis 14. Mai

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Pflanzen sammeln ist verboten

vom 01. Oktober bis 14. Mai

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Tiere füttern ist verboten

vom 01. Oktober bis 14. Mai

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Feuer ist verboten

vom 01. Oktober bis 14. Mai

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Pilze sammeln ist verboten

vom 01. Oktober bis 14. Mai