Rosenstein

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze vom 15. Februar bis 30. Juni bei Nacht

Insbesondere ist verboten: das Schutzgebiet während der Nachtzeit zu betreten. Als Nachtzeit gilt die Zeit von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang; das Gelände, das jeweils durch eine vorübergehende Absperrung oder auf sonstige Weise als nicht zu betretende Fläche gekennzeichnet ist - auch auf Wegen- zu betreten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

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Paraglider ist verboten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten