Es ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Es ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren.
Es ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren.
Es ist verboten: im Schutzgebiet außer auf den in der Schutzgebietskarte gekennzeichneten Wegen zu reiten.
Es ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren.
Es ist verboten: mit Luftfahrzeugen aller Art zu starten oder zu landen.
Es ist verboten: mit Luftfahrzeugen aller Art zu starten oder zu landen.
Es ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Es ist verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern.
Es ist verboten: in Torfstichen zu baden.