Es ist verboten: das Schutzgebiet n der Zeit vom 1. März bis 31. August außerhalb der dafür vorgesehenen Wege zu betreten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Es ist verboten: das Schutzgebiet n der Zeit vom 1. März bis 31. August außerhalb der dafür vorgesehenen Wege zu betreten.
Es ist verboten: das Schutzgebiet mit motorgetriebenen Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Krankenfahrstühle.
Es ist verboten: Fluggeräte aller Art zu betreiben.
Es ist verboten: Fluggeräte aller Art zu betreiben.
Es ist verboten: Hunde frei laufen zu lassen.
Es ist verboten: außerhalb von eingerichteten Feuerstellen Feuer zu machen.
Es ist verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern.
Es ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Es ist verboten: Störungen an den Lebens-, Brut- und Wohnstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen.