Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Unbefestigte Land- und Forstwirtschaftliche Wege
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist Verboten: zu reiten, davon ausgenommen sind die in der Detailkarte des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 05.Mai 2004 als Reitwege gekennzeichneten Wege.
Insbesondere ist verboten: Luftfahrzeuge aller Art zu betreiben, insbesondere das Starten und Landen von Luftsportgeräten (z. B. Hängegleiter, Gleitsegel, Ultraleichtflugzeuge, Sprungfallschirme, Fallschirme) und Freiballonen sowie das Aufsteigenlassen von Flugmodellen, ausgenommen sind Flugbewegungen vom und zum Flugplatz Nortel.
Ausgewiesene Wege/Plätze