Ruhegebiet Eppzirl

Ruhezone

Das Ruhegebiet Eppzirl liegt am Westrand des Karwendelgebirges, östlich von Scharnitz und Seefeld. Seine Landschaft wird vor allem durch die wild zerklüfteten Berge rund um die Eppzirler Alm (Freiungsspitzen), die bewaldeten Vorberge im Mittelabschnitt und die tief eingeschnittenen Klammen der Hauptbäche bestimmt. Als Auswahl landschaftlich besonders schöner Stellen seien die Karwendel-, Isar- und Gleirschklamm, die Eppzirleralm, der Erlturm und die Erlspitze angeführt.

Regeln

Dieses Schutzgebiet liegt innerhalb von: Naturpark Karwendel, Naturpark. Bitte beachten Sie auch die dort geltenden Regeln.
Radsportaktivitäten

dtp_cycling_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Radfahren ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze vom 01. April bis 31. Oktober

Motorisierte Aktivitäten

dtp_motorvehicle_allowed_regular

dtp_officiallypublicdedicatedstreetsplaces_allowed_regular
Kraftfahrzeug ist nur erlaubt auf

Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Wasseraktivitäten

dtp_watercraftsmotorized_forbidden_regular

dtp_info_regular
Wasserfahrzeuge motorisiert ist nur mit behördlicher Erlaubnis erlaubt

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_campingbivouac_forbidden_regular

Lagern/Biwakieren ist verboten

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

dtp_dronesmodelplanes_forbidden_regular

Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Genehmigung Erforderlich

Generelles Verhalten

dtp_dogswithleash_allowed_regular

Hunde mit Leine ist erlaubt

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten

Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pflanzenarten

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten

Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pilzarten

dtp_noisetaperecordersplayers_forbidden_regular

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten