Es ist verboten: außerhalb von Straßen oder Wegen zu betreten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Es ist verboten: außerhalb von Straßen oder Wegen zu betreten.
Es ist verboten: außerhalb von Straßen und befestigten Wegen zu reiten oder mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu fahren.
Es ist verboten: außerhalb von Straßen und befestigten Wegen zu reiten oder mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu fahren.
Es ist verboten: außerhalb von Straßen und befestigten Wegen zu reiten oder mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu fahren.
Es ist verboten: mit Luftfahrzeugen jeglicher Art, einschließlich Modellflugzeugen zu starten oder zu landen.
Es ist verboten: mit Luftfahrzeugen jeglicher Art, einschließlich Modellflugzeugen zu starten oder zu landen.
Es ist verboten: Hunde frei laufen zu lassen.
Es ist verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern.
Es ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.