Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Dies gilt nicht für die zehn genehmigten und gekennzeichneten Privatruderboote. Mit diesen Ruderbooten muß von den Schilfgürteln ein Abstand von mindestens 10 m eingehalten werden
Außnahmen gelten: für die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei.
Es ist verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern.
Es ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Es ist verboten: außerhalb des gekennzeichneten Badeplatzes zu baden