Rutschen

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Schutzzwecke

Wasseramsel

Fauna

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Hirschzunge

Flora

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Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringthearea_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

dtp_enteringoffthebeatenpath_forbidden_regular

Betreten abseits der Wege ist verboten

Bergaktivitäten

dtp_climbing_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Klettern ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze vom 15. Juni bis 15. September

auf den 8 ausgewiesenen Routen ist das Klettern an den Rutschenfelsen erlaubt

Aufenthaltsaktivitäten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

dtp_dronesmodelplanes_forbidden_regular

Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Pflanzen sammeln ist verboten

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten