Im Bereich der Parzelle 1204/3 ist verboten: die Wege zu verlassen.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Im Bereich der Parzelle 1204/3 ist verboten: die Wege zu verlassen.
Im Bereich der Parzelle 1204/3 ist verboten: zu lärmen.
Im Bereich der Parzelle 1204/3 ist verboten: Feuer [...] anzumachen.
Im Bereich der Parzelle 1204/3 ist verboten: Abfälle wegzuwerfen.
Im Bereich der Parzelle 1204/3 ist verboten: Pflanzen, Bäume und Sträucher (insbesondere Wacholder) zu beseitigen, auszureißen oder sonst zu beschädigen.