Salenberg

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Im Bereich der Parzelle 1204/3 ist verboten: die Wege zu verlassen.

Generelles Verhalten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

Im Bereich der Parzelle 1204/3 ist verboten: zu lärmen.

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Feuer ist verboten

Im Bereich der Parzelle 1204/3 ist verboten: Feuer [...] anzumachen.

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Abfall entsorgen ist verboten

Im Bereich der Parzelle 1204/3 ist verboten: Abfälle wegzuwerfen.

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Pflanzen sammeln ist verboten

Im Bereich der Parzelle 1204/3 ist verboten: Pflanzen, Bäume und Sträucher (insbesondere Wacholder) zu beseitigen, auszureißen oder sonst zu beschädigen.

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Pilze sammeln ist verboten