- location_on Deutschland - Baden-Württemberg - Bodenseekreis
- straighten 0,11km²
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Regeln
Betretungsverhalten
Radsportaktivitäten
[Es ist] verboten: das Gebiet (außer zur Bewirtschaftung) mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren sowie im Schutzgebiet Rad zu fahren oder zu reiten.
Reitaktivitäten
[Es ist] verboten: das Gebiet (außer zur Bewirtschaftung) mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren sowie im Schutzgebiet Rad zu fahren oder zu reiten.
Motorisierte Aktivitäten
[Es ist] verboten: das Gebiet (außer zur Bewirtschaftung) mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren sowie im Schutzgebiet Rad zu fahren oder zu reiten.
Luftaktivitäten
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, Luftfahrzeuge aller Art zu betreiben, insbesondere das Starten und Landen von Luftsportgeräten (z.B. Hängegleiter, Gleitsegel, Ultraleichtflugzeuge, Sprungfallschirme) und Freiballonen sowie das Aufsteigen lassen und Landen von Flugmodellen.
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, Luftfahrzeuge aller Art zu betreiben, insbesondere das Starten und Landen von Luftsportgeräten (z.B. Hängegleiter, Gleitsegel, Ultraleichtflugzeuge, Sprungfallschirme) und Freiballonen sowie das Aufsteigen lassen und Landen von Flugmodellen.
Generelles Verhalten
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, wild lebende Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen.
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, 1. Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.