Schachried

Naturschutzgebiet

  • location_on Deutschland - Baden-Württemberg - Bodenseekreis
  • straighten 0,11km²

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist verboten

[Es ist] verboten: das Gebiet (außer zur Bewirtschaftung) mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren sowie im Schutzgebiet Rad zu fahren oder zu reiten.

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

[Es ist] verboten: das Gebiet (außer zur Bewirtschaftung) mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren sowie im Schutzgebiet Rad zu fahren oder zu reiten.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

[Es ist] verboten: das Gebiet (außer zur Bewirtschaftung) mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren sowie im Schutzgebiet Rad zu fahren oder zu reiten.

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, Luftfahrzeuge aller Art zu betreiben, insbesondere das Starten und Landen von Luftsportgeräten (z.B. Hängegleiter, Gleitsegel, Ultraleichtflugzeuge, Sprungfallschirme) und Freiballonen sowie das Aufsteigen lassen und Landen von Flugmodellen.

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, Luftfahrzeuge aller Art zu betreiben, insbesondere das Starten und Landen von Luftsportgeräten (z.B. Hängegleiter, Gleitsegel, Ultraleichtflugzeuge, Sprungfallschirme) und Freiballonen sowie das Aufsteigen lassen und Landen von Flugmodellen.

Generelles Verhalten

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Fotografieren/Filmen ist verboten

Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, wild lebende Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.

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Hunde ist verboten

Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, 1. Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

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Pilze sammeln ist verboten