[Es ist] verboten: durch Beschilderung oder andere Hindernisse, wie z. B. Abschrankungen, gesperrte Bereiche außerhalb der gekennzeichneten Wege und Pfade zu betreten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
[Es ist] verboten: durch Beschilderung oder andere Hindernisse, wie z. B. Abschrankungen, gesperrte Bereiche außerhalb der gekennzeichneten Wege und Pfade zu betreten.
[Es ist] verboten: das Befahren des Schutzgebietes mit Fahrzeugen aller Art, einschließlich Motorschlitten, mit Skiern, Rodelschlitten oder sonstigen, zum Rodeln geeigneten Geräten
[Es ist] verboten: das Befahren des Schutzgebietes mit Fahrzeugen aller Art, einschließlich Motorschlitten, mit Skiern, Rodelschlitten oder sonstigen, zum Rodeln geeigneten Geräten
[Es ist] verboten: Gesteinsteile zu entnehmen.
[Es ist] verboten:Neuaufforstungen vorzunehmen, oder auf andere Weise Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
[Es ist] verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern.