[Es ist] verboten: das Schutzgebiet an den Ufern, in Hochstauden und Naßwiesen ganzjährig und auf den übrigen Wiesen zwischen dem 1. März und 1. Oktober außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
[Es ist] verboten: das Schutzgebiet an den Ufern, in Hochstauden und Naßwiesen ganzjährig und auf den übrigen Wiesen zwischen dem 1. März und 1. Oktober außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren.
[Es ist] verboten: das Schutzgebiet an den Ufern, in Hochstauden und Naßwiesen ganzjährig und auf den übrigen Wiesen zwischen dem 1. März und 1. Oktober außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren; den geschützten Bereich außerhalb der Fahrwege mit Fahrrädern, insbesondere mit Mountain-Bikes zu befahren.
[Es ist] verboten: im Schutzgebiet außerhalb der Fahrwege zu reiten.
[Es ist] verboten: das Schutzgebiet an den Ufern, in Hochstauden und Naßwiesen ganzjährig und auf den übrigen Wiesen zwischen dem 1. März und 1. Oktober außerhalb der Wege zu betreten oder zu befahren.
[Es ist] verboten: Modellboote zu Wasser zu bringen
[Es ist] verboten: außerhalb der Wege Hunde frei laufen zu lassen.
[Es ist] verboten: -ohne zwingenden Grund Lärm, Luftverunreinigungen [...] zu verursachen; - Störungen an den Lebens-, Brut- und Wohnstätten wildlebender Tiere, [...] das Betreiben von Tonwiedergabegeräten oder ähnlich Handlungen zu verursachen.
[Es ist] verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern
[Es ist] vorboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
[Es ist] verboten: Störungen an den Lebens-, Brut- und Wohnstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Fotografieren, Filmen, das Betreiben von Tonwiedergabegeräten oder ähnlich Handlungen zu verursachen.