[Es ist] verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Feldwege zu betreten oder zu befahren.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Biberach |
Fläche | 17,03ha |
Gründungsjahr | 1981 |
IUCN Kategorie | IV |
DtP ID | 0b4d89aa-6dee-41f5-b682-38f7ef1e4ac3 |
Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
[Es ist] verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Feldwege zu betreten oder zu befahren.
[Es ist] verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Feldwege zu betreten oder zu befahren.
[Es ist] verboten: Aufforstungen vorzunehmen oder sonstige Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
[Es ist] verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern.
26. Oktober 1981