Schandtauberhöhle

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Die im Gemeindeteil Bettenfeld der Stadt Rothenburg o. d. Tauber, Landkreis Ansbach, gelegene Muschel- kalkhöhle wird mit ihrem gesamten Höhlensystem und seinen Bestandteilen, insbesondere den Höhlenöffnungen, den Höhlenein- und -ausgängen, den Höhlengewässern und den Quellen unter der Bezeichnung „Schandtauberhöhle“ in den in § 2 bezeichneten Grenzen als Naturschutzgebiet geschützt.

Allgemeine Informationen
Verantwortliche Organisation

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Betreten der Höhle verboten

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