Ausgewiesene Wege/Plätze
Betreten der Höhle verboten
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Die im Gemeindeteil Bettenfeld der Stadt Rothenburg o. d. Tauber, Landkreis Ansbach, gelegene Muschel- kalkhöhle wird mit ihrem gesamten Höhlensystem und seinen Bestandteilen, insbesondere den Höhlenöffnungen, den Höhlenein- und -ausgängen, den Höhlengewässern und den Quellen unter der Bezeichnung „Schandtauberhöhle“ in den in § 2 bezeichneten Grenzen als Naturschutzgebiet geschützt.
| Ort | Deutschland - Bayern - Ansbach, Landkreis |
| Webseite | https://www.landkreis-ansbach.de/PDF/Schandtauberh%C3%B6hle_Rothenburg.PDF?ObjSvrID=3797&ObjID=654&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1672730663 |
| Fläche | 11,96ha |
| Gründungsjahr | 1984 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 84bb8dde-b2c0-413c-9c9a-9f2ad0f1fb10 |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Ansbach
42 |
| Webseite | https://www.landkreis-ansbach.de/ |
| Anschrift |
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach Deutschland |
Ausgewiesene Wege/Plätze
Betreten der Höhle verboten