[Es ist] verboten: das Gebiet außerhalb der befestigten Wege mit Fahrrädern zu befahren.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
[Es ist] verboten: das Gebiet außerhalb der befestigten Wege mit Fahrrädern zu befahren.
[Es ist] verboten: außerhalb der befestigten Wege zu reiten.
[Es ist] verboten: das Gebiet mit motorisierten Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Anlieger zur Bewirtschaftung der Grundstücke.
[Es ist] verboten: Hunde frei laufen zu lassen.
[Es ist] verboten: außerhalb von eingerichteten, gekennzeichneten und zugelassenen Feuerstellen Feuer zu machen oder zu unterhalten.
[Es ist] verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
[Es ist] verboten: Tiere einzubringen, wild lebenden Tieren nachzustel len, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten dieser Tiere zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören.
[Es ist] verboten: - Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Auf suchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlun gen zu beeinträchtigen oder zu zerstören; - wild lebende Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.