Schatthalde

Wildschutzgebiet

Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.In Zweifelsfällen über den genauen Geltungsbereich der Wildschutzgebietsverordnung sind die auf der Homepage des Landratsamtes Oberallgäu veröffentlichten Karten (Innenseite der Grenzlinien), maßgebend.

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringthearea_forbidden_regular

Betreten des Gebietes ist verboten

vom 15. Dezember bis 30. April