Ausgewiesene Wege/Plätze
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Der nordwestlich des Ansbacher Ortsteiles Schalkhausen gelegene Scheerweiher mit seinen Verlandungsgesellschaften, den angrenzenden (wechsel-)feuchten Wiesenbereichen und Halbtrockenrasen sowie den dort charaktetistischen alten Huteichen und den unmittelbar benachbarten Laubmischwaldbeständen des westlichen Bocksberg-/Scheermühlrangens wird unter der Bezeichnung "Scheerweihergebiet bei Schalkhausen”, Stadt Ansbach, in den in § 2 bezeichneten Grenzen als Naturschutzgebiet geschützt.
| Ort | Deutschland - Bayern - Ansbach, Kreisfreie Stadt |
| Fläche | 52,90ha |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 2944ba97-22d8-4320-93b0-4c0996c12cbb |
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Zone A
vom 01. März bis 31. Juli
Zone C
in der Nähe von besetzten Vogelbrutstätten