- location_on Österreich - Salzburg - Zell am See
- straighten 0,41km²
Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden. Wegegebot: 01.11. bis 15.06.