Scheibenbuck-Bluttenbuck

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Allgemeine Informationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist verboten

vom 01. März bis 31. Oktober

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

vom 01. November bis 28. Februar

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten

vom 01. November bis 28. Februar

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Feuer ist verboten

vom 01. November bis 28. Februar

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Pflanzen sammeln ist verboten

vom 01. November bis 28. Februar

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

vom 01. November bis 28. Februar

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