Ausgewiesene Wege/Plätze
- location_on Deutschland - Bayern - Oberallgäu
- straighten 1,63km²
- groups Regierung von Schwaben
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet "Schlappolt" ist das einzige Flyschgebiet mit hervorragender botanischer, pflanzengeographischer und vegetationskundlicher Bedeutung in den bayerischen Alpen, das nahezu die alpine Höhenstufe erreicht. Zudem gelten die Zwergstrauchheiden, alpinen Rasen und zahlreichen seltenen Arten von Blütenpflanzen, Moosen und Flechten als schützenswert und sind von Belastungen und Eingriffen fernzuhalten. Außerdem sind die für den Fortbestand dieser seltenen Alpenflora notwendigen Standortbedingungen, insbesondere die geomorphologische und hydrologische Situation einschließlich der natürlichen Oberflächenstrukturen der verschiedenen Gesteine (Kalke, Tonschiefer und glimmerreiche Sandsteine) mit den daraus entstandenen vielfältigen Böden und Wuchsorten zu erhalten sowie eine stabile Vegetationsdecke - als Schutz vor Erosion - zu sichern. Darüber hinaus sind die Schlappoltkarseen als geologische Besonderheit und alpine Stillwasserbiotope zu schützen.
Schutzzwecke
Regeln
Betretungsverhalten
Motorisierte Aktivitäten
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Wasseraktivitäten
Aufenthaltsaktivitäten
Luftaktivitäten
Generelles Verhalten
Ausgewiesene Wege/Plätze
in den (nicht ausgeschilderten) kleinen Seen / Tümpeln / im Ufer und Verlandungsbereich auf der Westseite des großen Schlappoltsees ist baden oder waten verboten.