Schneckenwurf

Wildschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.

Beschreibung

Zunehmende Störungen durch Freizeitnutzer in den Fütterungsbereichen des Staatsjagdrevieres Mittenwald während der Notzeit wirken sich nachteilig auf die Naturverjüngung aus. Durch die Betretungsverbote soll sichergestellt werden, dass sich das Rotwild während der Überwinterungszeit ungestört im Bereich der Fütterungen und den umliegenden Einständen aufhalten kann. Eine störungsfreie Durchführung der Winterfütterung ist wesentlich um Wildschäden an Waldbeständen zu verhindern, zumindest aber zu reduzieren.

Allgemeine Informationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist verboten

vom 01. Dezember bis 30. April