vom 01. Dezember bis 30. April
Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.
Zunehmende Störungen durch Freizeitnutzer in den Fütterungsbereichen des Staatsjagdrevieres Mittenwald während der Notzeit wirken sich nachteilig auf die Naturverjüngung aus. Durch die Betretungsverbote soll sichergestellt werden, dass sich das Rotwild während der Überwinterungszeit ungestört im Bereich der Fütterungen und den umliegenden Einständen aufhalten kann. Eine störungsfreie Durchführung der Winterfütterung ist wesentlich um Wildschäden an Waldbeständen zu verhindern, zumindest aber zu reduzieren.
| Ort | Deutschland - Bayern - Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen |
| Fläche | 1,08km² |
| DtP ID | 5b962838-c77d-4865-801a-33058c3c5ffa |
vom 01. Dezember bis 30. April
Betretungsverbot im Bereich der Wildfütterungen Schneckenwurf
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - 27. November 2025