Schnegaer Mühlenbachtal

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Das ca. 480 ha große Naturschutzgebiet "Schnegaer Mühlenbachtal" liegt im Südwesten des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Das Gebiet hat als Teil des Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Gebiets "Landgraben- und Dummeniederung" und des gleichnamigen EU-Vogelschutzgebietes eine ganz besondere Bedeutung für den Naturschutz. Es umfasst den naturnahen, auf weiten Strecken nicht ausgebauten Schnegaer Mühlenbach mit seinen Zuflüssen und der Niederung zwischen Molden und Jiggel, wo sich das Naturschutzgebiet "Obere Dummeniederung" anschließt. Die Bachniederung ist geprägt durch ein Mosaik aus unterschiedlich genutzten, insbesondere im Schnegaer Wiesenbruch feuchten bis nassen Wiesen, Weiden und Brachestadien sowie durch Bach begleitende naturnahe Laubwälder. Schutzzweck ist insbesondere die Erhaltung und Entwicklung naturnaher, durchgängiger Fließgewässer, naturnaher Laubwälder, verschiedener niederungstypischer Lebensräume sowie artenreicher Grünländer mit ihren charakteristischen, z.T. bestandsbedrohten Pflanzen- und Tierarten (wie z.B. Fischotter und Bachmuschel) und Lebensgemeinschaften.

Allgemeine Informationen
Verantwortliche Organisation

Regeln

Dieses Schutzgebiet liegt innerhalb von: Wendland.Elbe, Naturpark. Bitte beachten Sie auch die dort geltenden Regeln.
Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist nur erlaubt auf

Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

Bergaktivitäten

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Klettern ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Toilettengang ist verboten

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Feuer ist verboten

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Hunde mit Leine ist erlaubt

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Angeln ist verboten

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Baden ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

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