[Es ist] verboten: das Schutzgebiet zwischen dem 15. März und dem zweiten Wiesenschnitt außerhalb von Wegen zu betreten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
[Es ist] verboten: das Schutzgebiet zwischen dem 15. März und dem zweiten Wiesenschnitt außerhalb von Wegen zu betreten.
[Es ist] verboten: das Gebiet außerhalb befestigter Wege, im Wald außerhalb befestigter Wege von mindestens 2 Metern Breite mit Fahrrädern zu befahren.
[Es ist] verboten: das Schutzgebiet zwischen dem 15. März und dem zweiten Wiesenschnitt außerhalb von Wegen [...] zu reiten.
[Es ist] verboten: das Gebiet mit motorisierten Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen mit Krankenfahrstühlen.
[Es ist] verboten: Hunde frei laufen zu lassen.
[Es ist] verboten: außerhalb amtlich gekennzeichneter Feuerstellen Feuer zu machen oder zu unterhalten (ausgenommen ist das Verbrennen des auf dem Grundstück anfallenden Baum‑ oder Beerenschnitts).
[Es ist] verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
[Es ist] verboten: - Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören; -Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören.