[Es ist] verboten: die Wege zu verlassen.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
[Es ist] verboten: die Wege zu verlassen.
[Es ist] verboten: das Gebiet (außer zur Bewirtschaftung) mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren
[Es ist] verboten: Hunde frei laufen zu lassen.
[Es ist] verboten: Abfälle [...] oder sonstige Gegenstände zu hinterlassen oder zu lagern.
[Es ist] verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
[Es ist] verboten: Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören. [Es ist] verboten:Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören.