Schreckensee

Naturschutzgebiet

  • location_on Deutschland - Baden-Württemberg - Ravensburg
  • straighten 0,86km²

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Generelles Verhalten

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

[Es ist] verboten: Pflanzen zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzupflücken, abzuschneiden oder abzureißen; Pflanzen [...] einzubringen

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Pilze sammeln ist verboten

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Baden ist verboten

[Es ist] verboten: an anderen als an den von der unteren Naturschutzbehörde bezeichneten Stellen zu baden.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

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Angeln ist verboten

[Es ist] verboten: freibleibenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, zu ihrem Fang geeignete Vorrichtungen anzubringen, sie zu fangen oder zu töten, oder Puppen, Larven, Eier oder Nester und sonstige Brut- und Wohnstätten solcher Tiere fortzunehmen oder zu beschädigen, unbeschadet der berechtigten Abwehrmaßnahmen gegen Kulturschädlinge und sonst lästige oder blutsaugende Insekten. Unberührt bleiben: die rechtmäßige Ausübung der Jagd und der Fischerei.