Ausgewiesene Wege/Plätze
Verboten ist jede Veränderung und Verunreinigung von natürlichen Höhlen und deren Eingängen sowie die Beschädigung, Zerstörung oder Entnahme von natürlichen Höhleninhalten sowie die Beunruhigung von Überwinterungs- und Brutplätzen von Fledermäusen.