Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Schuttholzer Moor ist im Jahr 1983 als Naturschutzgebiet ausgezeichnet worden, um dieses für den Bayerischen Wald seltene Moor – einen kalkreichen Niedermoorkomplex – zu schützen. Hierfür sind insbesondre der Erhalt der Bodenbeschaffenheit und des Wasserhaushalts sowie der Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten essentiell. Dazu gehören beispielsweise der stark gefährdete Lungen-Enzian sowie karnivore Pflanzen wie das Gewöhnliche Fettkraut.
| Ort | Deutschland - Bayern - Deggendorf |
| Fläche | 15,74ha |
| Gründungsjahr | 1983 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 68151494-df44-4f3e-81f0-1da230f1985c |
Habitat
Kalkreiche Niedermoore
Flora
Lungen-Enzian
Flora
Echtes Fettkraut
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
vom 01. Februar bis 31. August
auf Bäume mit Bruthöhlen oder Horsten von Vögeln
in der Nähe von besetzten Vogelbrutstätten und -balzplätzen
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schuttholzer Moor“ mit den Landschaftsteilen „A“, „B“ und „C“
Landkreis Deggendorf - 13. September 1983