Schutz des Lebensraumes für den Luchs im Steinbühler Gesenke des Kaitersberges

Sonderschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Das Schutzgebiet „Kaitersberg-Felshänge“ ist als FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat) mit der Nummer 6843-371 ausgewiesen. Mit einer Fläche von etwa 20–21 Hektar umfasst es insbesondere die felsigen Bereiche des Gipfelkamms zwischen Mittagstein und Rauchröhren – darunter also das Steinbühler Gesenke, den Hohen Stein und die Rauchröhren.

Beschreibung

Das Gebiet zählt zu den seltenen, noch existierenden Lebensräumen für den Europäischen Luchs im Bayerischen Wald / Landkreis Cham. Aufgrund der besonderen ökologischen Bedeutung und der Sensibilität dieses Lebensraums hat das zuständige Landratsamt eine Schutzverordnung erlassen: Die Betretungsbeschränkung (VO-002 “Betretungsbeschränkung – Lebensraum des Luchses im Steinbühler Gesenke des Kaitersberges”). Das Betretungsverbot gilt ganzjährig – mit dem Ziel, Störungen durch Menschen möglichst zu vermeiden und den Luchs ungestört in seinem Rückzugs- und Aufzuchtsraum leben zu lassen.

Allgemeine Informationen
Verantwortliche Organisation

Schutzzwecke

Fauna

Luchs

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist verboten