Schutz des Schliersees und seiner Umgebung

Landschaftsschutzgebiet

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze vom 01. April bis 30. September

Betrifft das Gebiet: Fischlaichschonbezirk "Schliersee - Kurpark", welches ca. 217m am Ufer entlang verläuft und uferseitig mit Schildern ausgezeichnet wird; wasserseitig sind die Grenzen mit signalfarbigen Bojen und Seilen gekennzeichnet.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze vom 01. April bis 30. September

Betrifft das Gebiet: Fischlaichschonbezirk "Schliersee - Kurpark", welches ca. 217m am Ufer entlang verläuft und uferseitig mit Schildern ausgezeichnet wird; wasserseitig sind die Grenzen mit signalfarbigen Bojen und Seilen gekennzeichnet.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Generelles Verhalten

dtp_swimming_forbidden_regular

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Baden ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Betrifft das Gebiet: Fischlaichschonbezirk "Schliersee - Kurpark", welches ca. 217m am Ufer entlang verläuft und uferseitig mit Schildern ausgezeichnet wird; wasserseitig sind die Grenzen mit signalfarbigen Bojen und Seilen gekennzeichnet.