Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Beeren dürfen für den Eigenbedarf in geringen Mengen innerhalb der Schutzzone 2 gesammelt werden
Ausgewiesene Wege/Plätze vom 01. Juli bis 15. November
in Schutzzone 2 erlaubt