[Es ist] verboten: die Dämme zu betreten.
Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Konstanz, Sigmaringen |
Fläche | 27,66ha |
Gründungsjahr | 2006 |
IUCN Kategorie | IV |
DtP ID | f35b85b1-a294-46b6-9781-0e41cdb4bf97 |
Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
[Es ist] verboten: die Dämme zu betreten.
[Es ist] verboten: außerhalb amtlich gekennzeichneter Feuerstellen Feuer anzumachen oder zu Unterhalten.
[Es ist] verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu hinterlassen oder zu lagern.
[Es ist] verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
[Es ist] verboten: Tiere einzubringen, wild lebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten dieser Tiere zu entleeren, zu beschädigen oder zu zerstören.
[Es ist] verboten: Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören. [Es ist] verboten: wild lebende Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.
[Es ist] verboten: Hunde frei laufen zu lassen.
Verordnung Schwackenreuter Baggerseen - Rübelisbach
19. Mai 2006