Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Tauchen in den Alt- und Nebenarmen der Spree sowie in sonstigen Stillgewässern verboten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Befahren der Altwässer sowie Alt- und Nebenarme der Spree mit Wasserfahrzeugen aller Art verboten; Befahren der Hauptspree mit nicht mehr als 7,5 km/h; Anlegen am Ufer der Hauptspree nur innerhalb der Ortslage Radinkendorf
Ausgewiesene Wege/Plätze
Befahren der Altwässer sowie Alt- und Nebenarme der Spree mit Wasserfahrzeugen aller Art verboten; Befahren der Hauptspree mit nicht mehr als 7,5 km/h; Anlegen am Ufer der Hauptspree nur innerhalb der Ortslage Radinkendorf
Betreiben von Modellsport oder ferngesteuerter Modell verboten
vom 01. Januar bis 31. Juli
nichtgewerbliches Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten nach dem 01. August eines jeden Kalenderjahres erlaubt
Ausgewiesene Wege/Plätze
Baden in den Alt- und Nebenarmen der Spree sowie in sonstigen Stillgewässern verboten
Ausgewiesene Wege/Plätze