[Es ist] verboten: die Wege zu verlassen.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Rottweil, Zollernalbkreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000147 |
| Fläche | 47,26ha |
| Gründungsjahr | 1996 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 0a334f36-2f6e-4e9b-92d8-3b5ec2275cb3 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
[Es ist] verboten: die Wege zu verlassen.
Ausgewiesene Wege/Plätze
[Es ist] verboten: das Gebiet außerhalb von Straßen und befestigten Wegen mit Fahrrädern [...] zu befahren.
[Es ist] verboten: außerhalb von Straßen und befestigten Wegen zu reiten.
[Es ist] verboten: das Gebiet außerhalb von Straßen und befestigten Wegen mit Fahrrädern oder motorisierten Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühlen, zu befahren.
[Es ist] verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu hinterlassen oder zu lagern.
[Es ist] verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
[Es ist] verboten: wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten dieser Tiere freizulegen, zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören. [Es ist] verboten: Tiere auszusetzen oder anzusiedeln.
[Es ist] verboten: Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören. [Es ist] verboten: Störungen an den Lebens-, Brut- und Wohn- oder Zufluchtstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen.
15. September 1996