[Es ist] verboten: die Wege zu verlassen.
[Es ist] verboten: die Wege zu verlassen.
[Es ist] verboten: das Gebiet außerhalb von Straßen und befestigten Wegen mit Fahrrädern [...] zu befahren.
[Es ist] verboten: außerhalb von Straßen und befestigten Wegen zu reiten.
[Es ist] verboten: das Gebiet außerhalb von Straßen und befestigten Wegen mit Fahrrädern oder motorisierten Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühlen, zu befahren.
[Es ist] verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
[Es ist] verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu hinterlassen oder zu lagern.
[Es ist] verboten: wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten dieser Tiere freizulegen, zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören. [Es ist] verboten: Tiere auszusetzen oder anzusiedeln.
[Es ist] verboten: Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören. [Es ist] verboten: Störungen an den Lebens-, Brut- und Wohn- oder Zufluchtstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen.