Schwarzer Berg bei Krummasel

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Das NSG ist eine aufgelassene Sandgrube, in der sich ein Sandtrockenrasen angesiedelt hat und in dem noch die Reste eines Stieleichen-Birkenwaldes wachsen. Der Trockenrasen bedarf ständiger Überwachung, damit die Fläche von Ablagerungen jeglicher Materialien frei bleibt. Als Pflegemaßnahme ist vor allem die Beseitigung der einwachsenden Zitterpappeln erforderlich. Das Vorkommen mehrerer Arten der Roten Liste zeichnet das Gebiet aus.

Regeln

Dieses Schutzgebiet liegt innerhalb von: Elbhöhen-Wendland, Naturpark. Bitte beachten Sie auch die dort geltenden Regeln.
Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist verboten