Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Benutzung von drei Angelkähnen oder Ruderbooten am Drobschsee und von sechs Angelkähnen oder Ruderbooten am Schwenowsee zulässig; die Boote sind bei der unteren Naturschutzbehörde zu registrieren und zu kennzeichnen
Ausgewiesene Wege/Plätze
Baden nur an der Badestelle des Zeltplatzes am Grubensee sowie von der bestehenden Badestelle am Nordostufer des Grubensees zulässig
Ausgewiesene Wege/Plätze
Angeln am Drobschsee und am Schwenowsee nur vom Boot aus und unter Beachtung des § 4 Abs. 2 Nr. 13 zulässig; Angeln am Tiefen- oder Grubensee nur vom Ufer aus innerhalb der in der anliegenden Kartenskizze und in der topografischen Karte gekennzeichneten Stellen und Bereichen zulässig