Es ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb des Fußweges von Unteruhldingen nach Seefelden zu betreten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Es ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb des Fußweges von Unteruhldingen nach Seefelden zu betreten.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Es ist verboten: das Schutzgebiet an Land außerhalb der dafür zugelassenen Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren.
Es ist verboten: das Schutzgebiet an Land außerhalb der dafür zugelassenen Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren.
Es ist verboten: das Schutzgebiet an Land außerhalb der dafür zugelassenen Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren.
Es ist verboten: das Schutzgebiet zu Wasser mit Fahrzeugen aller Art, Surfbrettern, Luftmatratzen und ähnlichen Gegenständen sowie mit Modellbooten zu befahren.
Ausnahmen gelten: a) für die ordnungsgemäße Berufsfischerei b) für die ordnungsgemäße Sportfischerei an der Seefelder Aach;
Es ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören