Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: im Feuchtgebiet die Wege zu verlassen.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: im Feuchtgebiet die Wege zu verlassen.
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: im Schutzgebiet außerhalb folgender Wege zu reiten: Feldweg zwischen Seebergstraße und Hohholzstraße (Flst.-Nr. 1115 z. T., 433 z. T.) sowie Fuß- und Radweg zwischen Schulzentrum und Brunnenstraße (Flst.-Nr. 1083 /2, 143 z. T.)