Seehauser Bucht

Sonderschutzgebiet

Allgemeine Informationen
Verantwortliche Organisation

Regeln

Wasseraktivitäten

dtp_watercraftswithoutmotor_forbidden_regular

Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

vom 15. Mai bis 15. September

gilt nur für Segelboote und Segelsurfbretter (zugelassen ist jedoch das Einlassen der Segelfahrzeuge und das Rudern dieser bis zur Grenze des Sperrbezirks)