Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Es ist verboten: außerhalb von Straßen und Wegen zu reiten
Es ist verboten: außerhalb von Straßen und Wegen mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu fahren
Es ist verboten: Störungen an den Lebens‑, Brut‑ und Wohnstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu verursachen
Es ist verboten: Hunde frei laufen zu lassen
Ausnahmen gelten für: eingerichtete und gekennzeichnete Feuerstellen Feuer zu entzünden oder zu unterhalten;