Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Seifenwiesen und Luchsee“ umfasst den namensgebenden Luchsee mit seiner ausgeprägten Uferzone, kleinere Tümpel, Röhricht- und Seggen-Gesellschaften, Feucht- wiesen und Laubmischwald, welcher das Grünland inselartig einschließt. Dieses Mosaik aus wertvollen Biotoptypen mit seltenen Pflanzenarten bietet zahlreichen Tierarten einen abwechslungsreichen Lebensraum. So finden sich in dem Biotop-Komplex Brut- und Nahrungsplätze für viele, teils bedrohte, Wald-, Wiesen- und Wasservögel. Von besonderer und überregionaler Bedeutung ist das Vorkommen des stark gefährdeten Laubfrosches, der mit dem Luchsee und den Seifenwiesentümpeln geeignete Laichgewässer vorfindet.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze