Selketal

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Ziel ist der Schutz und die Erhaltung der naturnahen Laubwälder sowie des natürlichen Verlaufes der Selke und ihrer Zuflüsse; Schutz der Lebensräume zahlreicher gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Das NSG (200-380 m ü. NN) liegt im LSG "Harz und Vorländer" ca. 4 km südlich von Ballenstedt. Es erfasst das Tal der Selke von Meisdorf bis in den Grenzbereich zum Landkreis Quedlinburg. Das Selketal gehört zur Landschaftseinheit des Unterharzes. Es durchschneidet dessen verschiedene geologische Einheiten. Im NSG stehen Grauwacken mit eingelagerten Tonschiefern und Grauwackenschiefern an. Die Bodentypen reichen von grundwasserbeeinflusster Auenlehmvega und Vegagleyen in der Talaue bis zu skelettreichem Berglöß über Lehmschutt-Braunerden bis Fahlerden und Podsolen an den Talflanken und Hochflächen. Wertvolle geologische Aufschlüsse wurden zu schützenswerten Naturdenkmalen erklärt. Sie geben Auskunft über die Geologie des Harzes. Das Selketal ist reich an naturnahen Laubwäldern: • Bodensaurer Wachtelweizen-Traubeneichen-Buchenwald (Luzulo luzuloides-Fagetum) an den Schatthängen, der an Oberhangkanten trockene Ausbildungen mit Echtem Schafschwingel (Festuca ovina) zeigt, • Bergahorn-Buchenwald in frischen und nährstoffreichen Kolluvialmulden, • Ahorn-Eschen-Schluchtwald (Fraxino-Aceretum pseudoplatani) mit Ausdauerndem Silberblatt (Lunaria rediviva) auf schattigen Steilhängen und Runsen, • Erlen-Eschenwälder im Talgrund. Im Talgrund überwiegt jedoch das Grünland. Zum Teil kommen noch Schlangenknöterich-Kohldistelwiesen (Angelico sylvestris-Cirsietum oleracei) vor. Auf nicht mehr genutzten Flächen siedeln zunehmend verbuschende Landreitgras-Fluren. Feuchte Staudenfluren, Riede, Röhrichte und Weidengebüsche säumen das Ufer. Die Südhänge tragen xerotherme Vegetationskomplexe aus • Felsfluren, • Felsspaltengesellschaften, • Trockenrasen (Thymo-Festucetum cinereae), • Halbtrockenrasen (Adonido-Brachypodietum pinnati) mit Federgras und • Felsgebüschen mit Gemeiner Zwergmispel. Daran schließen sich Pechnelken-Eichenwälder (Genisto tinctoriae-Quercetum) an. Pilze des Gebietes sind • Mycena crocata im Schluchtwald, • Geastrum fimbriatum und • Oudemansiella mucida im Hainwachtelweizen-Buchenwald sowie • Inonotus dryadeus und Hericium erinaceus in den Eichentrockenwäldern und offenen Xerothermkomplexen. Das Selketal ist Lebensraum der Wildkatze (Felis silvestris). Im Naturschutzgebiet kommen seltene Fledermausarten vor: • Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri), • Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini), • Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) • Braunes Langohr (Plecotus auritus) Das Selketal ist ein Verbreitungsschwerpunkt für die größte bekannte baumbrütende Mauerseglerpopulation Deutschlands. Weiterhin brüten im Gebiet z. B. • Mittelspecht (Dendrocopos medius) • Wasseramsel (Cinclus cinclus), • Eisvogel (Alcedo atthis) sowie vereinzelt • Zwergfliegenschnäpper und Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis). Das Selketal bietet auch verschiedenen Lurcharten geeignete Lebensbedingungen: • Feuersalamander (Salamandra salamandra), • Berg- (Tritusus alpestris) und • Teichmolch (Triturus vulgaris), • Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans), • Erdkröte (Bufo bufo) und • Grasfrosch (Rana temporaria). Die Selke ist bevorzugter Lebensraum der Groppe (Cottus gobio). Eine typische Libellenart der Selke ist die Zweigestreifte Quelljungfer (Cordulegaster boltoni).

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Reitaktivitäten

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Reiten ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist nur erlaubt auf

Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

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Paraglider ist verboten

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Ultraleichtflieger ist verboten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Tiere füttern ist verboten

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Baden ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten