Ausgewiesene Wege/Plätze
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet umfasst den namensgebenden „Sickler Teich“ mit seinen saisonal trockenfallenden Uferbereichen und den angrenzenden feuchten bis nassen Wiesen. Mit seiner arten- und strukturreichen Ufervegetation bietet das Gewässer zahlreichen Libellen und Amphibien einen geschützten Lebensraum. Das Teichgebiet ist aber auch Nahrungsgebiet für Fledermäuse und Vögel. Die umliegenden feuchten, blütenreichen Pfeifengraswiesen und Borstgrasrasen ziehen zudem viele, teils seltene Insekten an, wie beispielsweise das schwarze „Kleewidderchen“ mit seinen auffällig roten Tupfen, ein in Hessen gefährdeter Schmetterling.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze