Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Unbefestigte Land- und Forstwirtschaftliche Wege ab einer Mindestwegbreite von 2,0m
Ausgewiesene Wege/Plätze
zulässig ist das Schlittenfahren im Bereich des Gewanns „Krummsteigwiesen“
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: außerhalb von Straßen, befestigten Wegen oder durch Kennzeichnung ausgewiesenen Reitwegen zu reiten.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: das Gebiet und seine öffentlichen Wege mit motorisierten Fahrzeugen aller Art, einschließlich Hilfsmotoren, zu befahren. Ausgenommen vom Fahr verbot auf öffentlichen Wegen ist die Alte Poststraße (Schweizer Straße)