Es ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Es ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Es ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Wege mit Fahrzeugen jeglicher Art zu befahren
Es ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Wege mit Fahrzeugen jeglicher Art zu befahren
Es ist verboten: zu zelten, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen
Es ist verboten: Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören;
Es ist verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern
Es ist verboten: Streuobstbestände zu roden oder auf sonstige Weise zu zerstören.