Ausgewiesene Wege/Plätze
Unsere heimischen Wildtiere brauchen Gebiete, in die sie sich ungestört zurückziehen können. Daher sind Wildruhezonen besonders wichtige, behördlich verordnete Schutzgebiete. In diesen Gebieten und rundum eine Wildtierfütterung herrscht ein Wegegebot. Das bedeutet, dass man sich in diesen Gebieten nur auf ausgewiesenen Wanderwegen und Forststraßen bewegen darf.
Unsere heimischen Wildtiere brauchen Gebiete, in die sie sich ungestört zurückziehen können. Daher sind Wildruhezonen besonders wichtige, behördlich verordnete Schutzgebiete. In diesen Gebieten und rundum eine Wildtierfütterung herrscht ein Wegegebot. Das bedeutet, dass man sich in diesen Gebieten nur auf ausgewiesenen Wanderwegen und Forststraßen bewegen darf.
Ausgewiesene Wege/Plätze
vom 01. November bis 30. April
Ausgewiesene Wege/Plätze