Sperrgebiet Fleischriß und Hannariß

Jagdrechtliches Betretungsverbot

Unsere heimischen Wildtiere brauchen Gebiete, in die sie sich ungestört zurückziehen können. Daher sind Wildruhezonen besonders wichtige, behördlich verordnete Schutzgebiete. In diesen Gebieten und rundum eine Wildtierfütterung herrscht ein Wegegebot. Das bedeutet, dass man sich in diesen Gebieten nur auf ausgewiesenen Wanderwegen und Forststraßen bewegen darf.

Unsere heimischen Wildtiere brauchen Gebiete, in die sie sich ungestört zurückziehen können. Daher sind Wildruhezonen besonders wichtige, behördlich verordnete Schutzgebiete. In diesen Gebieten und rundum eine Wildtierfütterung herrscht ein Wegegebot. Das bedeutet, dass man sich in diesen Gebieten nur auf ausgewiesenen Wanderwegen und Forststraßen bewegen darf.

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringthearea_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

dtp_enteringoffthebeatenpath_forbidden_regular

Betreten abseits der Wege ist verboten

vom 01. November bis 30. April

Schneeaktivitäten

dtp_wintersport_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze